abgespeist.de entlarvt Werbelügen auf Lebensmitteln
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Sagen Sie Ferrero die Meinung!


Yogurette

 

Yogurette, eine „joghurt-leichte“ Schokolade, wie die Werbung suggeriert? Weit gefehlt. Ferrero wirbt zwar mit Fitness-Programmen, Yoga-Tipps und „Wohlfühlplaner“, tatsächlich besteht Yogurette aber zu mehr als 50% aus Zucker und enthält mehr Fett und Kalorien als zum Beispiel Milka-Vollmilchschokolade. Die Schokoriegel sind darum alles andere als „leicht“. Und auch sonst ist bei Yogurette wenig, wie es auf den ersten Blick scheint. Dicke, glänzende Erdbeeren prangen auf der rosaroten Verpackung – drin ist aber nur eine kleine Menge Erdbeergranulat. Und das besteht vor allem aus Zucker und ein wenig Erdbeerpulver.

Zeigen Sie Ferrero die Rote Karte und beschweren Sie sich über diese dreiste Irreführung der Verbraucher!

Hersteller: Ferrero
Produkt: Yogurette
Verbraucherservice:
Telefon: 069 / 665 666 - 0
Fax: 069 / 665 666 - 911
E-Mail: verbraucherservice.deu@ferrero.com

 




Bisher haben 4455 Bürger bei der Aktion mitgemacht.


E-Mail an: Ferrero

Empfänger: verbraucherservice.deu@ferrero.com



Sehr geehrte Damen und Herren,

die Einzigartigkeit Ihres Produktes Yogurette liegt angeblich in der „feinen Füllung auf der Basis von Magermilchjoghurt und Erdbeeren“. Tatsächlich enthält Ihr Produkt aber keine Erdbeeren, sondern nur 5,5% Erdbeergranulat. Und das besteht aus Zucker, Fett und Erdbeerpulver. Einzigartig ist hier vor allem Ihre Dreistigkeit, denn Sie bebildern die Verpackung großflächig mit Erdbeeren, obwohl Yogurette mit echten Erdbeeren so gut wie nichts zu tun hat.

Sie bewerben Ihr Produkt außerdem mit dem Slogan „schmeckt joghurt-leicht“, auf der Yogurette-Internetseite bieten Sie „Wohlfühl“- und Fitness-Tipps an und wollen Verbrauchern sogar zu einem „neuen Lebensgefühl“ verhelfen. Damit suggerieren Sie, Yogurette sei im Vergleich zu anderer Schokolade „leichter“. Da dies nicht der Wahrheit entspricht, täuschen Sie gezielt Verbraucher.

Mit Ihrem „schmeckt joghurt-leicht“-Slogan verstoßen Sie sogar gegen die EU-Verordnung Nr. 1924/2006, die gesundheitsbezogene Werbung regulieren soll. Hiernach dürfen Produkte nur dann mit dem Begriff „leicht“ beworben werden, wenn sie 30% weniger Kalorien enthalten als vergleichbare Produkte. Nur weil es für Marken, die schon vor 2005 im Handel waren, eine Übergangsfrist von 15 Jahren, also bis 2022 gibt, ist Ihr Slogan noch erlaubt. Ehrlich, verantwortungsvoll und verbraucherorientiert ist er aber nicht. Hören Sie auf, Verbrauchern mit irreführenden Werbeslogans und Fitness-Tipps vorzutäuschen, bei Yogurette handele es sich um eine „leichte“ Schokolade.

Bis dahin zeigen Ihnen Ihre Kunden hoffentlich die Rote Karte!

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